In Freiburg haben fast 9 % der Arbeitnehmer/innen einen Lohn von weniger als 23 Fr. brutto pro Stunde. Die Hälfte von ihnen erhält sogar einen Lohn von weniger als 3’600 Fr. brutto pro Monat. Mit einem solch niedrigen Lohn – und einer steigenden Inflation – ist es schlicht unmöglich, über das Monatsende zu kommen und seine Rechnungen zu bezahlen! So sind im Kanton Freiburg mehr als 10’000 Personen gezwungen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, obwohl sie einen Vollzeitjob haben. Eine solche Situation ist einfach nicht hinnehmbar. Es ist an der Zeit zu handeln und einen Mindestlohn gegen das derzeit praktizierte Lohn- und Sozialdumping festzulegen.
Ein Stundenlohn von 23 Fr. brutto für 42 Stunden pro Woche entspricht mehr oder weniger einem Monatslohn von 4’186 Fr. brutto pro Monat. Ist das zu viel? Ganz bestimmt nicht. Mit weniger als 4’186 Fr. brutto pro Monat ist es schlicht unmöglich, in der Schweiz zu leben. Umso mehr, wenn man eine Familie und Kinder zu versorgen hat! Die hohe Inflation, mit der wir konfrontiert sind – und die sich in den nächsten Monaten und Jahren fortsetzen wird -, sowie der massive und anhaltende Anstieg der Krankenversicherungsprämien machen die Einführung eines Mindestlohns nur noch unerlässlicher!
Zwei Drittel der von der Initiative direkt betroffenen Arbeitnehmenden sind Frauen. Tatsächlich werden die prekärsten Arbeitsplätze häufig von Frauen besetzt. Ausserdem werden sie bei der Einstellung benachteiligt. Die Löhne von Frauen sind etwa 20% niedriger als die von Männern: Mit einem so niedrigen Einkommen ist es unmöglich, eine angemessene Rente zu erhalten. Ein Mindestlohn würde ihr Einkommen sowohl während des Arbeitslebens als auch im Ruhestand verbessern und einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung von Mann und Frau ermöglichen.
Arbeitgeber, die ihre Angestellten unterbezahlen, bereichern sich nicht nur auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch auf Kosten der gesamten Gemeinschaft. Denn mit unseren Steuern werden die verschiedenen Beihilfen (Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen, Zuschüsse zur Krankenversicherung usw.) für zu niedrige Löhne bezahlt. Die Mindestlohninitiative verhindert, dass Arbeitgeber Löhne zahlen, von denen man nicht leben kann. Das durch die Mindestlohninitiative eingesparte Geld kann in wichtige Aufgaben des Staates investiert werden (Kinderkrippen, Krankenhäuser, Schulen, Feuerwehr, usw.).
Kantone wie Neuenburg, Jura oder Genf (und weitere) haben bereits einen gesetzlichen Mindestlohn. Das Bundesgericht hat den Grundsatz eines Mindestlohns sowie die Berechnungsgrundlage, die im Kanton Freiburg ein Minimum von 23 Fr. brutto pro Stunde definiert, für gültig erklärt. Dort, wo der Mindestlohn eingeführt wurde, hat er sich positiv auf die Löhne im Allgemeinen ausgewirkt.
In Freiburg hat fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (wie z.B. das Verkaufspersonal) keinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV), der ihre Arbeits- und Lohnbedingungen festlegt, was dem Arbeitgeber in Lohnfragen freie Hand lässt. Mit einem Mindestlohn könnten Arbeitgeber in Branchen, die sich weigern, mit den Gewerkschaften GAVs auszuhandeln, keine Löhne unter 23 Fr. brutto pro Stunde mehr zahlen.